Photovoltaik - (Rechnungsdatum ab dem 29.06.2022)
Zuschuss von max. 6.000,00 €
Gefördert wird die Neubeschaffung von Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Privatpersonen
- Wohneigentümergemeinschaften (WEG)
- KMU (beinhaltet selbstständige und freiberuflich tätige Personen, Handwerker, Gewerbebetriebe) mit einem Jahresumsatz bis maximal 50 Mio. Euro und bis 249 Angestellten
- Vereine, Stiftungen, Organisationen und Körperschaften
Nicht antragsberechtigt:
- Bundes-, Landes-, Landkreis- oder Kommunalbehörden sowie deren Tochtergesellschaften
Aktueller Hinweis
Anlagen mit Rechnungsdatum nachdem 28.06.2022 können vorbehaltlich der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel auch im Jahr 2023 gefördert werden.
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen:
1. Aufdach- und Fassadenphotovoltaikanlagen
- Bei Anlagen größer als 10 kWp werden die ersten 10 kWp gefördert.
- Die Förderkomponenten müssen neu und marktreif sein.
- Die Förderkomponenten müssen den einschlägigen nationalen und internationalen Normen entsprechen.
- Es werden geprüfte Wechselrichter inklusive Typenbezeichnung, Angaben zu Nennleistung, Netzüberwachung nach VDE-AR-N 4105, CE-Richtlinien und entsprechender Zulassung verwendet.
- Es handelt sich um neu geprüfte Photovoltaikmodule mit Typenbezeichnung, Angaben zu Nennleistung, Schutzklasse, CE-Richtlinien und Zertifikaten z.B. nach Zertifikatsdatenbank des TÜV Rheinland.
- Es handelt sich um geprüfte Montagesysteme z.B. nach Zertifikatsdatenbank des TÜV Rheinland.
2. Mini- PV-Anlagen/ "Balkonmodule"
- Die Mini- PV-Anlage/das "Balkonmodul" darf maximal 600 W pro Wohneinheit einspeisen.
Nicht förderfähig sind:
- Mit der Beschaffung verbundene Nebenkosten wie Transportkosten und Finanzierungskosten.
- Gebrauchte Anlagenkomponenten
- Umbauten
- Prototypen sowie nicht serienmäßige Sonderanfertigungen
- Eigenleistungen der antragsstellenden Person
- Anlagen die vor dem 16.07.2021 angeschafft wurden. Ausschlaggebend ist das Rechnungsdatum.
- Anlagen, die aufgrund einer rechtlich bindenden Verpflichtung installiert werden müssen (Festsetzungen im Bebauungsplan o. ä.).
Art und Höhe der Förderung
1. Für Aufdach- und Fassadenphotovoltaikanlagen
- Zuschuss von 200,- € pro kWp installierter Leistung
- maximal 6.000,- € je Haushalt
2. Für Mini- PV-Anlagen/ "Balkonmodule"
- Zuschuss von 50 % der Anschaffungs- und Installationskosten
- Zuschuss von 200,- € pro Modul
3. Innovative Projekte
- Anschaffungs- und Installationsmehrkosten können mit bis zu 10 % erhöhter Förderung bezuschusst werden
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.