Mini-Photovoltaikanlagen (§ 3.3)
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert wird der Einbau von Mini-Photovoltaikanlagen (sog. "Balkonkraftwerke") mit einer maximalen Leistung von 600 Watt (Wechselrichternennleistung).
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Nicht förderfähig
Nicht förderfähig:
- Maßnahmen, die durch die aktuelle Gesetzeslage oder andere rechtliche Vorgaben ohnehin vorgeschrieben sind
- Installation auf dem Dach von Hauptgebäuden
Bitte beachten
- Die Förderung gilt für insgesamt 100 Anlagen pro Jahr und steht Maintaler Bürgern pro Messstelle (Stromzähler) zur Verfügung, wenn keine weiteren Stromerzeugungsanlagen (z.B. Mini-Photovoltaikanlagen) an diesem Stromzähler betrieben werden.
- Eine Förderung für Mietobjekte erfolgt nur bei Vorliegen einer Zustimmung seitens des Vermieters bzw. der Wohneigentümergemeinschaft.
- Eine Förderung erfolgt nur bei Vorlage einer Anmeldebestätigung seitens des Netzbetreibers (Maintal-Werke GmbH) sowie einer Rechnung als Nachweis über die Beschaffung.
- Eine Förderung erfolgt nur, wenn die Anlage den aktuell gültigen, öffentlich-rechtlichen, insbesondere bauordnungsrechtlichen, Anforderungen entspricht. Der Nachweis erfolgt durch eine Fotodokumentation.
- Eine Förderung erfolgt nur, wenn die Anlage an einem Balkon, auf dem Dach oder der Fassade eines Nebengebäudes oder auf der Terrasse errichtet wird.
Kumulierbarkeit
Eine Kombination der Förderung der Stadt Maintal mit anderen Bundes- oder Landesförderprogrammen ist zulässig, sofern diese eine Kumulierung zulassen.
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.