Stromspeicher (§ 3.2)
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert wird der Einbau von Stromspeichern mit einer nutzbaren Speicherkapazität von max. 30 kWh pro Anlage.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Personen, die in Maintal mit Erstwohnsitz wohnhaft sind sowie Grundstückseigentümer bzw. Inhaber grundstücksgleicher Rechte (z.B. Erbbauberechtigte o.ä.) in Maintal
- Unternehmen und unternehmensähnliche Institutionen, eingetragene Vereine o.ä., soweit die von der Stadt Maintal geförderten Maßnahmen innerhalb des Stadtgebiets von Maintal umgesetzt werden
Aktueller Hinweis
Aufgrund der Neufassung der Klima-Förderrichtlinie wird das gesamte Antragsverfahren überarbeitet. Bitte haben Sie ein wenig Geduld, bis Sie die Anträge stellen können. Sollten Sie zeitnah einen Antrag stellen müssen, da beispielsweise Sanierungsmaßnahmen in Kürze umgesetzt werden, dann melden Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle der Stadt Maintal.
Art und Höhe der Förderung
Zuschuss von 150,- €/kWh nutzbarem Energieinhalt, maximal 1.000,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.