Photovoltaik
Zuschuss in unterschiedlicher Höhe
Gefördert werden der Erwerb und die Installation inklusive dazugehöriger Inbetriebnahme neuer Photovoltaikanlagen bis maximal / 30 kWp auf Dächern oder an Fassaden.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte
- Mieter, soweit eine Förderung von Stecker-Solargeräten beantragt wird
- bei Eigentümergemeinschaften ist ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft zur Teilnahme am "Förderprogramm Photovoltaik"der Stadt Bonn dem Antrag beizufügen
Förderfähig
Förderfähige Photovoltaikanlagen:
- Photovoltaikanlagen auf Dächern oder an Fassaden
- Mieterstromanlagen
- Stecker-Solargeräte
- Hybridkollektoren, bzw. PVT-Kollektoren
Art und Höhe der Förderung
- für Photovoltaikanlagen bis maximal 30 kWp Zuschuss von 100,- €/kWp
- bei Kombination mit Dachbegrünung zusätzlicher Zuschuss von 50,- €/kWp
- bei Mieterstrommodellen zusätzlicher Zuschuss von 100,- €/kWp
- für Hybrid-Kollektoren/PVT-Kollektoren zusätzlicher Zuschuss von 50,- €/kWp
- für Stecker-Solargeräte Zuschuss von 50,- € für ein Modul, maximal 2 Module
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.