Ein Angebot der Versicherungskammer Bayern
Earnest Home Logo

Photovoltaik

Zuschuss in unterschiedlicher Höhe

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert werden der Erwerb und die Installation inklusive dazugehöriger Inbetriebnahme neuer Photovoltaikanlagen bis maximal / 30 kWp auf Dächern oder an Fassaden.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte
- Mieter, soweit eine Förderung von Stecker-Solargeräten beantragt wird
- bei Eigentümergemeinschaften ist ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft zur Teilnahme am "Förderprogramm Photovoltaik"der Stadt Bonn dem Antrag beizufügen

Förderfähig

Förderfähige Photovoltaikanlagen:
- Photovoltaikanlagen auf Dächern oder an Fassaden
- Mieterstromanlagen
- Stecker-Solargeräte
- Hybridkollektoren, bzw. PVT-Kollektoren

Art und Höhe der Förderung

- für Photovoltaikanlagen bis maximal 30 kWp Zuschuss von 100,- €/kWp
- bei Kombination mit Dachbegrünung zusätzlicher Zuschuss von 50,- €/kWp
- bei Mieterstrommodellen zusätzlicher Zuschuss von 100,- €/kWp
- für Hybrid-Kollektoren/PVT-Kollektoren zusätzlicher Zuschuss von 50,- €/kWp
- für Stecker-Solargeräte Zuschuss von 50,- € für ein Modul, maximal 2 Module

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.