Mini-Photovoltaikanlage (4.11)
Zuschuss von 150,00 €
Gefördert wird die Anschaffung von steckbaren Photovoltaik(PV)-Modulen (Balkonmodule, Mini-PV-Anlage, Stecker-Solarmodul).
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Privatpersonen, insbesondere Mieter*innen
Förderfähig
Spezifische Fördervoraussetzungen:
- Pro WE einmalige Förderung
- Die Wechselrichterleistung darf 600 Watt nicht überschreiten
- Der Wechselrichter muss einen integrierten N/A-Schutz haben
- Die einschlägigen Normen müssen eingehalten werden
- Die Anlage ist beim Netzbetreiber anzumelden
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 150,- € pro Anlage
- maximal 1 Anlage pro WE
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.