Ein Angebot der Versicherungskammer Bayern
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Mini-Photovoltaikanlage (4.11)

Zuschuss von 150,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Anschaffung von steckbaren Photovoltaik(PV)-Modulen (Balkonmodule, Mini-PV-Anlage, Stecker-Solarmodul).

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Privatpersonen, insbesondere Mieter*innen

Förderfähig

Spezifische Fördervoraussetzungen:
- Pro WE einmalige Förderung
- Die Wechselrichterleistung darf 600 Watt nicht überschreiten
- Der Wechselrichter muss einen integrierten N/A-Schutz haben
- Die einschlägigen Normen müssen eingehalten werden
- Die Anlage ist beim Netzbetreiber anzumelden

Art und Höhe der Förderung

- Zuschuss von 150,- € pro Anlage
- maximal 1 Anlage pro WE

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.