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Klimageld

Zuschuss von max. 50,00 % der förderfähigen Kosten

Im Kreis verfügbare Programme

Gefördert werden Einzelmaßnahmen zur Vermeidung von CO2 im Bestand der Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnhäusern mit bis zu 3 Wohneinheiten, die bis zum 31.12.2008 fertiggestellt wurden.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)  sowie gemeinnützige Organisationsformen als Eigentümer von Wohnhäusern innerhalb des Gebietes des Landkreises Gießen

Förderfähig

Förderfähige Maßnahmen:
- Wärmedämmmaßnahmen
- Austausch von Fenstern, Fenstertüren, Außentüren sowie der Haustür
- CO2-sparender Austausch von Anlagen zur Erzeugung von Heizwärme und Warmwasser
- hydraulischer Abgleich einer Zentralheizungsanlage
- Anschaffungs- und Installationskosten von fachgerecht installierten steckerfertigen PV Anlagen/Balkonkraftwerken
- Beratungen zur Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans
- Erstellung eines Gutachtens durch einen Energieberater für Baudenkmäler

Maximal förderfähige beheizte Wohnfläche:
- für Einfamilienhäuser maximal 140 m²
- für Zweifamilienhäuser maximal 200 m²
- für Wohnhäuser mit bis zu 3 Wohneinheiten maximal 250 m²

Art und Höhe der Förderung

- pro vermiedene Tonne CO2 Zuschuss von 65,- €
- bei Verwendung umweltschonender Dämmmaterialien, die durch das Umweltzeichen Blauer Engel, ein FSC-Zertifikat, nachgewiesenen PEFC-Standard oder das natureplus®-Qualitätszeichen zertifiziert sind sowie bei Kulturdenkmälern, erhöht sich die Fördersumme auf das 1,5-fache
- Aufstockung des Zuschusses des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) auf 100 %, maximal 350,- € für Ein- und Zweifamilienhäuser und maximal 450,- € für Wohnhäuser mit bis zu 3 Wohneinheiten
- für die Erneuerung der Hauseingangstür Zuschuss von 250,- €
- für die Erstellung von Gutachten für Denkmäler Zuschuss von bis zu 500,- €
- für hydraulische Abgleiche von Zentralheizungsanlagen Zuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten, maximal 250,- € und ein Abgleich in 4 Jahren (nicht kombinierbar mit dem Austausch von Anlagen zur Erzeugung von Heizwärme und Warmwasser)
- für die Installation von steckerfertigen PV Anlagen/Balkonkraftwerken mit einer Einspeiseleistung bis 300 W Zuschuss von 50,- €
- für die Installation von steckerfertigen PV Anlagen/Balkonkraftwerken mit einer Einspeiseleistung bis 600 W Zuschuss von 100,- €
- für die Installation von solarthermischen Anlagen Zuschuss von 20 % der Materialkosten
- maximal 50 % der Gesamtkosten

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.