Ein Angebot der Versicherungskammer Bayern
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Stromspeicher

Zuschuss von 500,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird der Einbau eines ortsfesten Stromspeichers ab einer Speicherkapazität von 2 kWh in Verbindung mit einer bestehenden oder neu errichteten PV-Anlage in bestehenden Wohngebäuden, die bis zum 31.12.2011 errichtet wurden.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- natürliche und juristische Personen für die in ihrem Eigentum stehenden selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäude und Wohnungen
- bei Eigentumswohnungen sind die Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage oder von ihnen bevollmächtigte Personen antragsberechtigt

Nicht antragsberechtigt:
- institutionelle Vermieter

Art und Höhe der Förderung

Zuschuss von 500,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.