Stromspeicher
Zuschuss von 500,00 €
Gefördert wird der Einbau eines ortsfesten Stromspeichers ab einer Speicherkapazität von 2 kWh in Verbindung mit einer bestehenden oder neu errichteten PV-Anlage in bestehenden Wohngebäuden, die bis zum 31.12.2011 errichtet wurden.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- natürliche und juristische Personen für die in ihrem Eigentum stehenden selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäude und Wohnungen
- bei Eigentumswohnungen sind die Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage oder von ihnen bevollmächtigte Personen antragsberechtigt
Nicht antragsberechtigt:
- institutionelle Vermieter
Art und Höhe der Förderung
Zuschuss von 500,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.