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Ortsfeste Photovoltaikanlagen und Mikro-Photovoltaikanlagen

Zuschuss von max. 2.500,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Installation oder Erweiterung einer ortsfesten Photovoltaikanlage oder Mikrophotovoltaikanlage auf und an bestehenden Wohngebäuden, die bis zum 31.12.2011 errichtet wurden.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- natürliche und juristische Personen für die in ihrem Eigentum stehenden selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäude und Wohnungen
- bei Eigentumswohnungen sind die Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage oder von ihnen bevollmächtigte Personen antragsberechtigt
- für Mikro-Photovoltaikanlagen sind auch Mieter antragsberechtigt

Nicht antragsberechtigt:
- institutionelle Vermieter

Art und Höhe der Förderung

- für ortsfeste Photovoltaikanlagen Zuschuss von 250,- €/kWp, maximal 2.500,- €
- für Mikrophotovoltaikanlage Zuschuss von 150,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.