Ein Angebot der Versicherungskammer Bayern
Earnest Home Logo

Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsmaßnahmen

Zuschuss von max. 10.000,00 €

Im Kreis verfügbare Programme

Gefördert werden Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsmaßnahmen.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Kreisangehörige Ämter, Städte und Gemeinden des Landkreises Potsdam-Mittelmark, sowie im Landkreis Potsdam-Mittelmark ansässige Unternehmen (Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, Landwirtschaft) sowie Privatinitiativen und Vereine

Art und Höhe der Förderung

1. Für Kommunen
- für die Teilnahme an Energieeffizienznetzwerken Zuschuss von bis zu 7.500,- €
- für die Beschaffung, Anpassung und Weiterentwicklung von Energiemanagementsoftware als Grundlage eines kommunalen Energiemanagementsystems Zuschuss von bis zu 5.000,- €
- für die Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladestationen an zentralen Orten für Elektrofahrzeuge sowie von Ladestationen für den kommunalen Fuhrpark Zuschuss von bis zu 10.000,- €/Ladepunkt
- für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen für den kommunalen Fuhrpark Zuschuss von 1.500,- €/KFZ; E-Bike
- für die Erstellung von Konzepten zur energetischen Sanierung von kommunalen Gebäuden und Straßenbeleuchtung im Eigentum des Antragstellers Zuschuss von bis zu 5.000,- €
- für die Erneuerung von Außen- und Straßenbeleuchtung zur Energieeinsparung mittels z.B. LED-Technik Zuschuss von 20 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.500,- €
- für die Erneuerung von Innenbeleuchtung zur Energieeinsparung mittels z.B. LED-Technik Zuschuss von 20 % der förderfähigen Kosten, maximal 5.000,- €
- für Maßnahmen an kommunalen Liegenschaften/Infrastruktureinrichtungen, die der Klimafolgenanpassung dienen Zuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten maximal 5.000,- €
- für die Schaffung von mehrjährigen Blühflächen und -streifen auf kommunal bewirtschafteten Flächen Zuschuss von 600,- €/Hektar maximal für 4 Hektar
- für die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energie auf kommunalen, bereits versiegelten Flächen, Nutzung von kommunalen Dachflächen Zuschuss von 150,- €/kWp, maximal 5.000,- €

2. Für Unternehmen
- für Maßnahmen zur Klimafolgeanpassung zum Beispiel Wassermanagement durch klimaangepasste Stauhaltung, Förderung des Einbaus sowie der Sanierung von Stauwehren durch den zuständigen Wasser- und Bodenverband Zuschuss von 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 5.000,- €
- für Maßnahmen zur Vermeidung von Erosion bzw. Erosionsschutz durch Hecken- und Gehölzpflanzung sowie gartenbauliche Nutzung von Obstgehölzen an Ackerflächen Zuschuss von 2,70,- €/m², maximal 10.000,- €
- für die Erstellung eines betrieblichen Mobilitätskonzeptes Zuschuss von bis zu 5.000,- €

3. Für Vereine und Privatinitiativen
- für die Schaffung von mehrjährigen Blühflächen und -streifen sofern es sich nicht um landwirtschaftlich bewirtschaftete Flächen handelt Zuschuss von 220,- €/0,5 Hektar, höchstens jedoch maximal für 2 Hektar

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.