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Photovoltaik

Zuschuss von max. 10.000,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeichern auf Dachflächen und Fassaden in Walldorf im privaten Bereich.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte. Wohnungseigentümergemeinschaften sind nur gemeinschaftlich antragsberechtigt. In diesem Fall ist den Antragsunterlagen der Beschluss der Eigentümerversammlung über die geplante Durchführung der Maßnahme beizufügen. Mieter sind nur antragsberechtigt, wenn sie eine Einverständniserklärung des Eigentümers vorlegen.

Förderfähig

Förderfähige Kosten:
1. Anlagenförderung
- Material- und Montagekosten für PV-Module, Wechselrichter und Batteriespeicher
- Material- und Montagekosten für Installationsmaterial, Kabel und ggf. Änderung des Hausanschlusses
- Ggf. Kosten für die Auswechslung des Stromzählers und Montage weiterer Zähler

2. Umfeldmaßnahmen
- Prüfung der Statik des Daches
- Steuerberatungskosten
- PV-Beratungskosten
- Mechanische Taubenabwehr

Art und Höhe der Förderung

1. Anlagenförderung
1.1 Für Festinstallierte Photovoltaik-Anlagen
- Zuschuss von 500,- € pro voller kWp neu installierter Leistung, maximal 10.000,- € pro Gebäude
- bei Wohngebäuden mit mehr als 3 Wohneinheiten erhöht sich der Förderhöchstbetrag mit jeder weiteren Wohneinheit (mindestens 45 m² Wohnfläche) um 600,- €
1.2 Für Balkonanlagen (Stecker-Solargeräte) mit bis zu 600 Watt Anschlussleistung
- Zuschuss von 300,- € je Wohneinheit bis maximal 50 % der anrechenbaren Kosten
1.3 Für Installation und Inbetriebnahme eines Batteriespeichers
- Zuschuss von 500,- € pro kWh Speicherkapazität
- gefördert wird die Speicherkapazität in Abhängigkeit der PV-Anlagenleistung
1.4 Für die Nachrüstung bestehender PV-Anlagen mit einem Batteriespeicher
- Zuschuss von 250,- € pro kWh Speicherkapazität

2. Für Umfeldmaßnahmen, wenn auch tatsächlich eine PV-Anlage neu errichtet wird
- Zuschuss von 100,- € pro kWp installierter Leistung zu je 25 % pro Umfeldmaßnahme

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.