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Fördermodul Solar

Zuschuss von max. 25,00 % der förderfähigen Kosten

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Errichtung von Photovoltaikanlagen und Balkonmodulen.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Hauseigentümer, deren Vertretungsberechtige oder Mieter

Aktueller Hinweis

Der Fördertopf wurde neu aufgestockt. Aufgrund der hohen Nachfrage hat der Stadtrat beschlossen zusätzliche Gelder für das Fördermodul Solar bereitzustellen. Es können daher weiterhin Förderanträge gestellt werden. Die Antragsfrist läuft noch vorerst bis zum 31.12.2022. Nach aktuellem Vorschlag der Verwaltung soll das Fördermodul Solar um eine weiteres Jahr verlängert werden. Hierüber wird der Rat am 16.12.2022 entscheiden.

Förderfähig

Förderfähige Maßnahmen:
1. steckbare Stromerzeugungsgeräte bzw. Balkonmodule mit einer Leistung bis 300 Watt nach den anzuwednenden Normen für fest installierte Stromerzeugungsgeräte
2. Errichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen an Gebäuden oder auf Freiflächen mit einer Leistung über 1 kWp
3. Photovoltaikanlagen an Fassaden, auf intensiv genutzten Gründächern, kombinierte Photovoltaik/Solarthermie Kollektoren, Belegung der Volldachfläche und andere innovative Maßnahmen zur Förderung von Solarenergie im Göttinger Stadtgebiet

Art und Höhe der Förderung

- für Balkonsolarmodule Zuschuss von 180,- €
- für Photovoltaikanlagen Zuschuss von 180,- €/kWp
- für Maßnahmen nach Ziffer 3. Zuschuss von 50 % der Fördersumme der beantragten Maßnahme nach Ziffer 2.
- maximal 25 % der förderfähigen Kosten

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.