Förderung von Plug-In Photovoltaik-Anlagen
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert wird die Ausstattung von Wohngebäuden mit Stromerzeugungsgeräten, sogenannte Plug-In Photovoltaik-Anlagen, Balkonsolarmodule, Balkonkraftwerke oder Stecker Solar-Geräte.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche Personen des privaten Rechts, die Mieter/innen oder Eigentümer/innen von Wohngebäuden mit Hauptwohnsitz im Landkreis Oldenburg sind
Aktueller Hinweis
Einen ersten Förderaufruf für das Förderprogramm hat der Landkreis Oldenburg im Sommer 2022 veröffentlicht. Vom 01.07.2022 bis zum 22.07.2022 konnten Anträge für die Förderung von Plug-In Photovoltaik-Anlagen gestellt werden.
Es wird einen weiteren Förderaufruf für das Förderprogramm geben. Das Antragsfenster hierzu wird im Winter 2022/2023 geöffnet werden.
Art und Höhe der Förderung
- für Anlagen mit einer Leistung von 300 W bis 400 W Zuschuss von 200,- €
- für Anlagen mit einer Leistung von 400 W bis 500 W Zuschuss von 250,- €
- für Anlagen mit einer Leistung von 500 W bis 600 W Zuschuss von 300,- €
- maximal eine Anlage pro Antragssteller/in und Haushalt
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.