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Energiesparförderprogramm - Elektrische Energiespeicher

Zuschuss von 25,00 % der förderfähigen Kosten, max. 2.000,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert werden stationäre elektrische Energiespeicher, die in Verbindung mit regenerativen Energiequellen betrieben werden.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Wohnungseigentümer
- Mieter mit Zustimmung der Eigentümer
- Eigentümergemeinschaften von Eigentumswohnanlagen

Art und Höhe der Förderung

- Zuschuss von 25 % der förderfähigen Kosten
- maximal 2.000,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.