Energiesparförderprogramm - Elektrische Energiespeicher
Zuschuss von 25,00 % der förderfähigen Kosten, max. 2.000,00 €
In der Gemeinde verfügbare Programme
Gefördert werden stationäre elektrische Energiespeicher, die in Verbindung mit regenerativen Energiequellen betrieben werden.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Wohnungseigentümer
- Mieter mit Zustimmung der Eigentümer
- Eigentümergemeinschaften von Eigentumswohnanlagen
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 25 % der förderfähigen Kosten
- maximal 2.000,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.