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Eigentumsförderung - Wohnraumförderung

Darlehen von max. 50.000,00 €

Im Bundesland verfügbare Programme

Gefördert wird der Neubau, Erwerb oder Modernisierung selbst genutzten Wohnraums.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- Natürliche Personen
- Das Gesamteinkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen darf folgende Einkommensgrenzen nicht übersteigen:
- § 3 Abs. 2 NWoFG Neubau/Erstbezug in Baugebieten der Mietenstufe 1+2, Modernisierung von Wohnraum
- § 7 Abs. 2 Nr. 3 DVO-NWoFG Neubau/Erstbezug in Baugebieten ab Mietenstufe 3
- § 7 Abs. 2 Nr. 1 DVO-NWoFG Erwerb von Wohnraum
- § 7 Abs. 2 Nr. 2 DVO-NWoFG energetische Modernisierung
- § 7 Abs. 2 Nr. 4 DVO-NWoFG Erwerb von Wohnraum in einem Fördergebiet

Förderfähig

Förderfähige Maßnahmen:
1. Neubau von Wohnraum einschließlich Erstbezug
2. Erwerb vorhandenen Wohnraums
3. Modernisierungsmaßnahmen:
- zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts des Wohnraums oder des Wohngebäudes
- zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse
- zur nachhaltigen Einsparung von Energie oder Wasser
- zum Austausch von Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation
- bei denen unter wesentlichem Bauaufwand Wohnraum an geänderte Wohnbedürfnisse angepasst wird (z. B. altersgerechtes bzw. barrierefreies Wohnen)
- zur Anpassung von Wohngebäuden an die Folgen des Klimawandels
4. Der Wohnraum muss nach der Modernisierung den allgemein üblichen Wohnbedürfnissen entsprechen
5. Energetische Modernisierungen auf Grundlage des GEG (Der Wohnraum muss nach der Modernisierung das energetische Niveau eines Neubaus auf Grundlage des GEG erreichen.)
- nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudewände, des Daches, der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume
- Fenster und Außentürenerneuerung
- Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoffe
- Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger

Art und Höhe der Förderung

1. Für Neubau/Erstbezug bzw. der Erwerb eines bestehenden Gebäudes
- Darlehen von bis zu 50.000,- €
- für jedes Kind und für jeden zum Haushalt gehörendem Menschen mit Behinderung zusätzliche Erhöhung um 5.000,- €
- für jedes Kind und für jeden zum Haushalt gehörendem Menschen mit Behinderung zusätzlicher Zuschuss von 2.000,- €

2. Für Modernisierung bzw. energetische Modernisierung eines bestehenden Gebäudes
- Darlehen von bis zu 85 % der Gesamtkosten , maximal 50.000,- €
- für jedes Kind und für jeden zum Haushalt gehörendem Menschen mit Behinderung zusätzlicher Zuschuss von 2.000,- €

3. Landesbürgschaft
- Eine Bürgschaftsübernahme ist als zusätzliche Förderung möglich. Dadurch kann die Gesamtfinanzierung gesichert und ein nachrangiges Darlehen zu den Zinskonditionen eines erststelligen Darlehens gewährt werden. Den Antrag können Sie gemeinsam mit Ihrem Kreditinstitut und dem Antrag auf Bewilligung der Fördermittel bei den Wohnraumförderstellen (WFS) der Landkreise, Städte bzw. Gemeinden stellen.

4. Konditionen
- Zinssatz vom ersten bis zum 15 Jahr 0 %, ab dem 16. Jahr marktüblich
- Tilgung 2 %
- Jährlicher Verwaltungskostenbeitrag 0,5 % vom jeweiligen Darlehensrestschuldbetrag
- Bearbeitungsentgelt jeweils einmalig 1 % des bewilligten Darlehens und 0,75 % des bewilligten Zuschusses

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.