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Photovoltaikanlagen

Zur Zeit nicht beantragbar

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Installation von PV-Dachanlagen mit einer Leistung von 600 Wp bis 8 kWp sowie die Installation von Balkon-Anlagen (steckerfertige PV-Anlagen) mit einer Leistung von 400 Wp bis 600 Wp.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- für PV-Dachanlagen natürliche Personen (Privatpersonen), die Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern (freistehende Einfamilienhäuser, Reihenhäuser oder Doppelhaushälften im Stadtgebiet von Bochum) sind
- für Balkon-Anlagen (steckerfertige PV-Anlagen) natürliche Personen (Privatpersonen), die Eigentümer oder Mieter von Wohnungen in Zweifamilienhäusern oder Mehrfamilienhäusern im Stadtgebiet von Bochum sind

Nicht antragsberechtigt:
- juristische Personen des privaten Rechts, die sich ganz oder teilweise im Eigentum von Gebietskörperschaften (bspw. Gesellschaften bei denen die Stadt Bochum Gesellschafter oder Anteilseigner ist) befinden
- natürliche Personen, die gewerbsmäßig mit der Erzeugung von Solarenergie beschäftigt sind

Aktueller Hinweis

Die Antragstellung ist ab sofort nicht mehr möglich. Die Fördermittel wurden für das Jahr 2022 bereits vollständig bewilligt.

Förderfähig

Förderfähige Maßnahmen:
- Photovoltaik-Dachanlagen, die den Mindestanforderungen nach IEC 61215 (kristalline Module) oder IEC 61646 (Dünnschichtmodule) sowie IEC 61730 entsprechen
- Balkonanlagen (steckerfertige PV-Anlagen), die über einen Nachweis in Form einer Eigenerklärung/Konformitätserklärung des Herstellers bzw. Verkäufers über die Erfüllung der gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit (z.B. CE-Kennzeichnung, Netzanschlussnorm 4105, DGS-Sicherheitsstandard) verfügen
- reine Sachausgaben für die Installation der Solarstrom-Anlage durch ein Fachunternehmen

Art und Höhe der Förderung

- für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 600 Wp bis 1 kWp Zuschuss von 300,- €
- für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 1 kWp Zuschuss von 100,- €/kWp für jedes weitere kWp, maximal für 8 kWp, ingesamt maximal 1.000,- € Haushalt
- für steckerfertige Balkonanlagen Zuschuss in Abhängigkeit vom Kaufpreis, maximal 400,- €
- je Antragssteller und Haushalt wird nur eine PV-Anlage gefördert

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.