Nachhaltig Bauen und Sanieren
Zuschuss von max. 3.000,00 €
Gefördert werden Maßnahmen zum nachhaltigen Bauen und Sanieren.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche Personen des privaten Rechts als Eigentümer bzw. Eigentümergesellschaften von neu zu errichtenden oder bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie Grundstücken
Aktueller Hinweis
Hinweis bezüglich des Sanierungsgebiets "Ortsmitte IV":
Eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Förderrichtlinie "Nachhaltig Bauen und Sanieren in der Gemeinde Baienfurt" und der Förderung im Rahmen des Sanierungsprogramms "Ortsmitte IV" in Baienfurt ist nicht möglich (Doppelförderung, da sonst zweifache Förderung seitens der Gemeinde Baienfurt).
Eine Inanspruchnahme der Förderrichtlinie "Nachhaltig Bauen und Sanieren in der Gemeinde Baienfurt" innerhalb des Sanierungsgebiets "Ortsmitte IV" ist möglich, wenn dort die förderfähigen Kosten unter 25.000,- € liegen, da hier eine Förderung im Rahmen des Sanierungsprogramms "Ortsmitte IV" nicht möglich ist.
Unabhängig von den förderfähigen Kosten ist die Beantragung einer Förderung über die Förderrichtlinie "Nachhaltig Bauen und Sanieren in der Gemeinde Baienfurt" grundsätzlich immer möglich, wenn es sich um folgende Maßnahme(n) handelt: Photovoltaikanlage mit mindestens 5 kWp und in Verbindung mit einem Energiespeicher mit mindestens 5 kWh Nutzkapazität sowie Power-to-mobile-Anwendung (wie zum Beispiel Wallboxen)
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen und erreichbare Punktezahl:
Maßnahmenbereich A: Wärmedämmung der Gebäudehülle nach den aktuellen Anforderungen des GEG
- bei einem Transmissionswärmeverlust HT' von ≤ 115 % für Sanierungen 10 Punkte
- bei einem Transmissionswärmeverlust HT' von ≤ 100 % für Sanierungen 15 Punkte
- bei einem Transmissionswärmeverlust HT' von ≤ 85 % für Sanierungen 20 Punkte
- bei einem Transmissionswärmeverlust HT' von ≤ 70 % für Sanierungen 30 Punkte
- bei einem Transmissionswärmeverlust HT' von ≤ 55 % für Neubauten 10 Punkte und bei Sanierungen 40 Punkte
Maßnahmenbereich B: Einbau neuer, moderner Heizungsanlagen
- für Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpen bei Neubauten 10 Punkte und bei Sanierungen 15 Punkte
- für thermische Solaranlagen mit einer Wärmeabdeckung über 50 % bei Neubauten und Sanierungen 10 Punkte
- für zentrale Heizungsanlagen mit Holzbrennstoffen (Pellets, Scheitholz, etc.) inklusive Filter zur Reduzierung des Feinstaubs analog des BEG für Neubauten 10 Punkte und bei Sanierungen 15 Punkte
Maßnahmenbereich C: Maßnahmen zu erneuerbaren Energien
- für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mindestens 5 kWp in Verbindung mit einem Energiespeicher mit einer Nutzkapazität von mindestens 5 kWh bei Neubauten 15 Punkte und bei Sanierungen 20 Punkte
- für Power-to-heat-Anwendungen bei Neubauten und Sanierungen 5 Punkte
- für Power-to-mobile-Anwendungen bei Neubauten und Sanierungen 5 Punkte
Maßnahmenbereich D: Maßnahmen zur Regenwassernutzung und Anlage von Gründächern
- für den Einbau von Zisternen zur Gartenbewässerung mit einem Mindestvolumen von 3 m³ bei Neubauten und Sanierungen 5 Punkte
- für die Anlage von Gründächer ab 10 m² bei Neubauten und Sanierungen 5 Punkte
- für die Anlage von Gründächer über 50 m² bei Neubauten und Sanierungen 10 Punkte
Maßnahmenbereich E: Verwendung von nachhaltigen Bau- und Dämmstoffen
- für Holz-/Holzmassivhäuser (überwiegende Verwendung von Holz bzw. Holzbaustoffen, mindestens 50 % des Volumenanteils) bei Neubauten 10 Punkte
- für den überwiegenden Einsatz von kohlestoffdioxidspeichernden oder nachwachsenden Dämmstoffen für die ausgeführten Maßnahmen wie Holzfaser, Zellulose, Hanf und ähnlichen Naturmaterialien bei Neubauten und Sanierungen 10 Punkte
Art und Höhe der Förderung
- bei einer Puntkezahl von 20 bis 29 Punkten Zuschuss von 1.000,- €
- bei einer Puntkezahl von 30 bis 39 Punkten Zuschuss von 1.500,- €
- bei einer Puntkezahl von 40 bis 49 Punkten Zuschuss von 2.000,- €
- bei einer Puntkezahl von 50 und mehr Zuschuss von 3.000,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.