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"klimaneutral Wohnen" - Investive Maßnahmen

Zuschuss in Abhängigkeit von der umgesetzten Maßnahme

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert werden Photovoltaikanlagen, Plug-in Photovoltaikanlagen sowie Mieterstromprojekte.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- Haus- und Wohnungseigentümer sowie deren Vertretungsberechtigte
- Mieter mit Einverständnis der Eigentümer

Art und Höhe der Förderung

1. Photovoltaik Vollbelegung
- für die erstmalige, feste Installation von mit dem Stromnetz des Netzbetreibers verbundenen Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden mit einer Mindestleistung von 0,04 Kilowattpeak pro m² Zuschuss von 150,- €/kWp, maximal 1.500,- €

2. Innovative Photovoltaikanwendung
- für die Kombination von erstmalig, fest installierten und an das Stromnetz des Netzbetreibes angeschlossenen Photovoltaikanlagen mit extensiv genutzten Gründächern oder vergleichbaren Dächern (nach den Vorgaben der Freiflächengestaltungssatzung und Bebauungsplan) Zuschuss von 150,- €/kWp, maximal 1.500,- €
- für erstmalig, fest installierte und an das Stromnetz des Netzbetreibes angeschlossene Fassaden-Photovoltaikanlagen, die an Fassaden angebracht oder in diese integriert sind und ein Neigungswinkel von mindestens 70 Grad aufweisen Zuschuss von 150,- €/kWp, maximal 1.500,- €
- für die Installation von erstmalig, fest installierten und an das Stromnetz des Netzbetreibes angeschlossenen Photovoltaikanlagen an Gebäuden mit denkmalschutzrechtlichen Anforderungen an die Dachausführung (Einzeldenkmal, in der Nähe von Baudenkmälern oder im Bereich des Ensembleschutzes) Zuschuss von 200,- €/kWp, maximal 2.000,- €
- bei einer installierten Anlagenleistung die über 0,04 kWp pro Quadratmeter Wohnfläche hinausgeht, erhöht sich bei Wohngebäuden die maximale Förderhöhe um 500,- €

3. Stecker-Solargeräte (steckerfertige PV-Anlagen, Balkon-PV-Module)
- für von Fachfirmen installierte und an das Stromnetz der dazugehörigen Wohnung angeschlossene Stecker-Solargeräte Zuschuss von maximal 200,- €

4. Mieterstromprojekte (Erzeugung des Strom aus einer hauseigenen/hausnahen PV-Anlage, mindestens drei beteiligte Wohneinheiten, bestehender Anspruch auf EEG-Mieterstromzuschlag)
- für Mieterstromprojekte, die die von der Stadt Würburg auferlegten Voraussetzungen erfüllen, Grundbeitrag von 2.000,- € sowie zusätzlich auf die installierte Anlagenleistung bezogene Förderung von 150,- €/kWp, maximal 4.000,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.