Förderung von Klimaschutzmaßnahmen
Zuschuss von max. 2.000,00 €
Gefördert wird die Errichtung von Solaranlagen auf Wohngebäuden (Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser), landwirtschaftlich genutzten und sonstigen Gebäuden, die sich für die Nutzung der Solarenergie eignen (z. B. Vereins- oder kirchliche Gebäude).
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken
- Dritte, sofern eine Einverständniserklärung des Eigentümers des betreffenden Grundstücks bzw. Gebäudes mit den Antragsunterlagen eingereicht wird
Art und Höhe der Förderung
- für den Neubau von solarthermischen Anlagen zur Warmwasserbereitung Zuschuss von 150,- € pro m² Kollektorfläche, maximal 1.500,- €
- für den Neubau von solarthermischen Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung Zuschuss von 150,- € pro m² Kollektorfläche, maximal 1.750,- €
- für die Installation von Photovoltaikanlagen ab 1 kWp ohne Stromspeicher, Zuschuss von 50,- € pro kWp, maximal 1.000,- €
- für die Installation von Stromspeichern in Verbindung mit dem Neubau von Photovoltaikanlagen oder bereits im Betrieb befindlichen Photovoltaikanlagen, Zuschuss von 150,- € pro kWh Speichervolumen, maximal 1.000,- €
- für Mess- und zählertechnische Umstellung von in Betrieb befindlichen Photovoltaikanlagen mit bisheriger Volleinspeisung ins öffentliche Stromnetz nach EEG auf (anteiligen) Eigenverbrauch Zuschuss von maximal 30 % der Umstellungskosten, maximal 250,- €
- für die Nachrüstung von Stromspeichern bei der Umstellung von in Betrieb befindlichen Photovoltaikanlagen mit bisheriger Volleinspeisung ins öffentliche Stromnetz nach EEG auf (anteiligen) Eigenverbrauch Zuschuss von 1.500,- €
- für Balkonmodule Zuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten, maximal 150,- €
- für die Errichtung von Stromladestationen und Wallboxen für E-Fahrzeuge in privatem Wohneigentum Erhöhung des Zuschusses für Stromspeicher um 50,- € je kWh Speichervolumen, maximal 500,- € zusätzlich
- für die Installation von Photovoltaikanlagen auf extensiv genutzten Gründächern Zuschuss von 150,- €/kWp, maximal 1.500,- €
- für die Installation von Photovoltaikanlagen an Fassaden Zuschuss von 50,- €/kWp, maximal 500,- €
- für die Kombination von Solarthermie und Photovoltaik Zuschuss von 150,- € je kWp, maximal 1.500,- €
- Zuschuss von maximal 2.000,- € pro Grundstück
- pro Grundstück maximal eine Photovoltaikanlage und/oder eine solarthermische Anlage je Betreiber
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.