Solarenergie und Elektromobilität
Zuschuss von max. 2.000,00 € pro Grundstück
Gefördert werden Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- natürliche oder juristische Personen als Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Mieter
- bei Anträgen von Mietern ist die Zustimmung der Eigentümer erforderlich
Nicht antragsberechtigt:
- Investoren von Gebäuden/Baugebieten
Art und Höhe der Förderung
- für den Neubau von solarthermischen Anlagen zur Warmwasserbereitung Zuschuss von 150,- € pro m² Kollektorfläche, maximal 1.000,- €
- für den Neubau von solarthermischen Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung Zuschuss von 150,- € pro m² Kollektorfläche, maximal 1.500,- €
- für die Installation von Photovoltaikanlagen ohne Stromspeicher, Zuschuss von 50,- € pro kWp, maximal 500,- €
- für die Installation von Stromspeichern in Verbindung mit dem Neubau von Photovoltaikanlagen oder bereits im Betrieb befindlichen Photovoltaikanlagen, Zuschuss von 1.000,- €
- für Mess- und zählertechnische Umstellung von in Betrieb befindlichen (vor 01.01.2012) Photovoltaikanlagen mit bisheriger Volleinspeisung ins öffentliche Stromnetz nach EEG auf (anteiligen) Eigenverbrauch
- für die Nachrüstung von Stromspeichern bei der Umstellung von in Betrieb befindlichen (vor 01.01.2012) Photovoltaikanlagen mit bisheriger Volleinspeisung ins öffentliche Stromnetz nach EEG auf (anteiligen) Eigenverbrauch Zuschuss von 1.500,- €
- für die Errichtung von Stromladestationen und Wallboxen für E-Fahrzeuge in privatem Wohneigentum Erhöhung des Zuschusses für Stromspeicher um 50,- € je kWh Speichervolumen, maximal 500,- € zusätzlich
- Zuschuss von maximal 2.000,- € pro Grundstück
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.