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B - Photovoltaik und Batteriespeicher

Zuschuss von min. 500,00 €, max. 1.000,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert werden Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher bei bestehenden Wohngebäuden mit Baujahr vor 01.01.2000.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- Eigentümer von Wohngebäuden auf dem Gemeindegebiet Heek
- Contractinggeber als Drittunternehmen für Maßnahmen, die im Zuge eines Contractings durchgeführt werden
- ist der Antragsteller nicht der Eigentümer, so ist eine Vollmacht vorausgesetzt

Aktueller Hinweis

Für die Maßnahme "Installation einer Photovoltaikanlage" können aktuell keine Anträge mehr gestellt werden, da der Fördertopf dieser Maßnahme bereits erschöpft ist.

Art und Höhe der Förderung

- für die Installation von Batterspeichern bei bestehenden Photovoltaikanlagen Zuschuss von 20 % der förderfähigen Kosten, maximal 1.000,- €
- für die Installation von Batterspeichern bei neuen Photovoltaikanlagen Zuschuss von 500,- €
- für die Installation von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung ab 5 kWp Zuschuss von 500,- €
- maximal 3 Anträge aus allen Bausteinen
- maximal 3.000,- € pro Gebäude

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.