Photovoltaikanlagen
Zuschuss von 500,00 € je Anlage
Gefördert wird die Errichtung von an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaikanlagen mit einer Leistung ab 5 kWp.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Eigentümer von Wohnungen sowie Wohngebäuden (Privathaushalte) in der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld
Aktueller Hinweis
Zum derzeitigen Stand sind die Fördermittel erschöpft und somit die Gewährung einer Förderung leider nicht möglich. Es besteht weiterhin die Möglichkeit einen Antrag zu stellen. Sollten die Haushaltsmittel erhöht werden oder Förderungen nicht abgerufen werden, besteht die Möglichkeit, dass die Förderung noch gewährt werden kann. Die Antragstellung muss vollständig vor Anschaffung/Inbetriebnahme der Anlage erfolgen!
Art und Höhe der Förderung
Zuschuss von 500,- € je Anlage
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.