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Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher (2.1)

Zuschuss von min. 150,00 € pro kWh

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Neuinstallation von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern und Steckersolargeräten.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) als Gebäudeeigentümer
- gemeinnützigen Organisationsformen, einschließlich Kirchen (i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG), in deren Eigentum sich Wohngebäude oder Wohnungen befinden

Förderfähig

Förderfähige Maßnahmen:
- Photovoltaikanlagen mit Einzelmodulen zur Aufdach- und Indach-Montage, Solardachziegel und Fassadenanlagen mit einer installierten Leistung bis 50 kWp
- stationäre Batteriespeicher in Kombination mit erstmalig errichteten und bestehenden PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von maximal 50 kWp
- fachgerecht installierte Steckersolargeräte mit einer Gesamtleistung von maximal 600 Wp pro Wohneinheit
Nicht förderfähig:
- Photovoltaik- Anlagen und Batteriespeicher, für die eine Förderung nach der "Bundesförderung für effiziente Gebäude  Wohngebäude" (BEG WG) in Anspruch genommen wird

Art und Höhe der Förderung

- für Photovoltaikanlagen Zuschuss von 250,- € /kWp installierter Leistung
- für Batteriespeicher Zuschuss von 150,- €/kWh Bruttospeicherkapazität
- für Steckersolargeräte Zuschuss von 200,- €/Anlage

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.