Bonus für Solaranlagen bei gleichzeitiger Dachbegrünung (2.4, 2.5)
Zuschuss von min. 200,00 €, max. 250,00 € pro m² Bruttokollektorfläche
Gefördert wird die Errichtung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf Dachflächen, die gleichzeitig unter Inanspruchnahme des Förderprogramms "Grün hoch 3" der Stadt Köln begrünt werden sollen.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) als Gebäudeeigentümer
- gemeinnützigen Organisationsformen, einschließlich Kirchen (i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG), in deren Eigentum sich Wohngebäude oder Wohnungen befinden
Art und Höhe der Förderung
- für Solarthermieanlagen zusätzlicher Zuschuss von 5 % der nachgewiesenen förderfähigen Kosten gemäß Bundesförderung (BEG)
- für Photovoltaikanlagen zusätzlicher Zuschuss von 50,- €/kWp installierter Leistung
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.