Photovoltaikanlagen
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert wird die Errichtung fabrikneuer Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mit oder ohne Batteriespeicher auf und an wohnwirtschaftlich genutzten Gebäuden oder Wohneinheiten im Stadtgebiet der Wallfahrtsstadt Kevelaer inklusive der Ortschaften.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- natürliche Personen des privaten Rechts, die Eigentümer oder Mieter sind
- Wohnungseigentümergemeinschaften von Wohngebäuden im Stadtgebiet der Wallfahrtsstadt Kevelaer
Aktueller Hinweis
Das Photovoltaik-Förderprogramm der Wallfahrtsstadt Kevelaer ist für das Jahr 2022 beendet, da der Fördertopf ausgeschöpft ist. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Art und Höhe der Förderung
- für Stecker-Solar-Geräte (Balkonkraftwerke) bis 0,6 kWp Zuschuss von 100,- €
- für Photovoltaikanlagen (Dach- sowie Fassadenmontage) Zuschuss von 100,- €/kWp
- maximal 1.000,- € pro Wohneinheit
- maximal ein Antrag je Gebäude
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.