Richtlinie Klima - Erneuerbare Energien (4.4)
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert werden Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche Personen (Privatpersonen) mit Erstwohnsitz in Potsdam
Aktueller Hinweis
Nachdem am 4. März 2022 das Klimaschutzförderprogramm "Gezielt Handeln für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung" in Kraft getreten ist, war die Nachfrage zu den Fördergegenständen beeindruckend. Dies hatte jedoch zur Folge, dass die bereitgestellten Fördermittel leider schon erschöpft sind. Daher wird gebeten keine neuen Anträge zu stellen. Die enorm hohe Nachfrage hat gezeigt, dass sich die Potsdamer Bürgerschaft weiterhin sehr für die Erreichung der angestrebten Klimaschutzziele engagiert. Dieses Engagement unterstützend ist beabsichtigt, im kommenden Jahr erneut ein Klimaschutzförderprogramm aufzusetzen. Sobald wieder Anträge gestellt werden können, wird die Öffentlichkeit hierüber in geeigneter Weise in den Medien informiert.
Art und Höhe der Förderung
- für Stecker-Solar-Geräte bis 0,6 kWp Zuschuss von 100,- €
- für Dach- oder Fassadenmontagen/Solardachziegeln Zuschuss von 200,- € je kWp maximal 1.200,- €
- für Luftwärmepumpen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizung in Wohngebäuden Zuschuss von 2.000,- €
- für Stromspeicher mit einer Nutzkapazität von mindestens 2,0 kWh Zuschuss von 1.000,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.