Photovoltaikanlagen und Stromspeicher
Zuschuss von max. 750,00 €
Gefördert wird die Neuanschaffung von Photovoltaikanlagen als Aufdach- oder Fassadeninstallation, von Stromspeichern (auch als Nachrüstung bei bestehenden Photovoltaikanlagen ohne Speicher) und Mini-PV-Anlagen.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- für die Förderung von Photovoltaikanlagen (PVA) und Stromspeicher Privatpersonen mit Wohneigentum in Nidda
- für die Förderung von Mini-PV Anlagen(Balkonmodule) Personen mit Hauptwohnsitz in Nidda
Art und Höhe der Förderung
- für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung ab 4 kWp Zuschuss von 75,- € pro kWp, maixmal 750,- €
- für Stromspeicher Zuschuss von 25,- € pro kWh Speicherkapazität, maximal 250,- €
- für Mini Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 600 W Zuschuss von 100,- € je Anlage, maximal 50 % der Anschaffungskosten
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.