Photovoltaikanlagen
Zuschuss in Abhängigkeit von der durchgeführten Maßnahme
Gefördert wird die Neuanschaffung oder Umrüstung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern auf oder an Gebäuden im Ingelheimer Stadtgebiet.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Privatpersonen als Eigentümer von Wohngebäuden in der Stadt Ingelheim am Rhein
- Unternehmen (unabhängig von der Rechtsform und einschließlich freiberuflich Tätige), gemeinnützige Organisationen, Vereine, Stiftungen, Wohnungsbaugenossenschaften und Glaubensgemeinschaften mit einem Wohngebäude oder ihrem Sitz, einer Betriebsstätte (§ 12 AO) oder einer Niederlassung als Nichtwohngebäude im Stadtgebiet von Ingelheim am Rhein
- Bürgerenergiegenossenschaften mit Sitz in Ingelheim am Rhein, die an oder auf einem Gebäude in Ingelheim eine genossenschaftseigene Anlage errichten und betreiben
Nicht antragsberechtigt:
- Personen, die Gegenstände dieser Förderrichtlinie bzw. diese Anlagen oder deren Komponenten nach dieser Förderrichtlinie herstellen oder damit Handel treiben oder die den geförderten Anlagen zwingend zur Ausübung ihrer geschäftlichen Tätigkeit benötigen
- Großunternehmen, d.h. solche, die mehr als 250 Arbeitskräfte beschäftigen oder einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder eineJ ahresbilanz von mehr als 43 Millionen Euro aufweisen
- Unternehmen, die sich zu mehr als einem Drittel im Eigentum eines oder mehrerer größerer Unternehmen befinden
- mehrheitlich im öffentlichen Eigentum stehende Unternehmen
- bei verbundenen Unternehmen kann insgesamt nur einmal eine Förderung in Anspruch genommen werden
Förderfähig
Förderfähige Maßnahmen:
- Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 1,0 kWp bis 100 kWp als Dach- oder Fassadenanlagen
- Umrüstung von Post-EEG-Anlagen auf Eigenversorgung
- Stecker-Solargeräte mit einer Leistung von 150 Watt bis 600 Watt
- Solar-Batteriespeicher mit einer Speichergröße ab 3 kWh, die in Verbindung mit einer neuen, an das Stromverteilnetz angeschlossenen Photovoltaik-Anlage oder im Zuge einer Erweiterung von bestehenden Photovoltaikanlagen mit mindestens 3 kWp errichtet werden
Art und Höhe der Förderung
1. Für Photovoltaikanlagen
- mit einer Leistung von 1 kWp bis 2 kWp Zuschuss von 1.000,- €
- mit einer Leistung von 2 kWp bis 5 kWp Zuschuss von 1.500,- €
- mit einer Leistung von 5 kWp bis 10 kWp Zuschuss von 200,- € pro kWp und zusätzlich 1.500,- € für die ersten 5 kWp
- mit einer Leistung von 10 kWp bis 20 kWp Zuschuss von 175,- € pro kWp und zusätzlich 2.500,- € für die ersten 10 kWp
- mit einer Leistung von 20 kWp bis 30 kWp Zuschuss von 150,- € pro kWp und zusätzlich 4.250,- € für die ersten 20 kWp
- mit einer Leistung von 30 kWp bis 50 kWp Zuschuss von 125,- € pro kWp und zusätzlich 5.750,- € für die ersten 30 kWp
- mit einer Leistung von 50 kWp bis 100 kWp Zuschuss von 100,- € pro kWp und zusätzlich 8.250,- € für die ersten 50 kWp
2. Für die Umrüstung von Post-EEG-Anlagen auf Eigenverbrauch
- für Anlagen mit einer Leistung bis 5 kWp Zuschuss von 400,- €
- für Anlagen mit einer Leistung über 5 kWp Zuschuss von 40,- € pro kWp
3. Für Stecker-Solaranlagen
- Zuschuss von 100,- €
4. Für Batteriespeicher
- Zuschuss von 200,- €/kWh
- maximal 4.000,- €
5. Für zeitnahe durch die Stadt Ingelheim geförderte Wärmepumpen
- zusätzlicher Zuschuss von 500,- € bei Förderung einer Photovoltaikanlage
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.