4.3 Batteriespeicher
Zuschuss von 100,00 € pro kWh, max. 500,00 €
In der Gemeinde verfügbare Programme
Gefördert wird die Errichtung von Batteriespeichersystemen, die ausschließlich mit Strom durch die eigene Photovoltaik-, Kleinwind- oder KWK-Anlagen gespeist werden.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- natürliche und juristische Personen des privaten Rechts für die in ihrem Eigentum stehenden Wohungen und Gebäuden
- bei Eigentumswohnungen Eigentümergemeinschaften
- kirchliche und gemeinnützige Organisationen mit Hauptsitz in Büchenbach
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 100,- € je kWh
- maximal 500,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.