Ein Angebot der Versicherungskammer Bayern
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4.2 Photovoltaikanlagen

Zuschuss von 100,00 € pro kWp, max. 500,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Errichtung von Photovoltaikanlagen.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- natürliche und juristische Personen des privaten Rechts für die in ihrem Eigentum stehenden Wohungen und Gebäuden
- bei Eigentumswohnungen Eigentümergemeinschaften
- kirchliche und gemeinnützige Organisationen mit Hauptsitz in Büchenbach

Art und Höhe der Förderung

- Zuschuss von 100,- € je kWp
- maximal 500,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.