Regenerative Energien
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert wird der Bau von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien wie Solarkollektoranlagen, Photovoltaikanlagen und Anlagen, die Erdwärme nutzen sowie andere innovative Techniken zur Erzeugung erneuerbarer Energien.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche Personen als Gebäudeeigentümer
Aktueller Hinweis
In diesem Jahr ist keine weitere Förderung möglich, da die Fördersumme vollständig ausgeschöpft ist. Anfang des Jahres 2023 können neue Anträge gestellt werden.
Art und Höhe der Förderung
1. Für Solarkollektoranlagen
- bei Anlagen mit nicht evakuierten Kollektoren Zuschuss von 70,- €/m² bei eine raktiven Absorberfläche von mindestens 3 m²
- bei Anlagen mit evakuierten (Vakuum-) Kollektoren 100,- €/m² bei einer aktiven Absorberfläche von mindestens 2 m²
- für Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhausscheibe maximal 500,- €
- für Zweifamilienhäuser maximal 750,- €
- für Mehrfamilienhäuser maximal 400,- € je Wohneinheit, maximal 1.250,- €
2. Für Photovoltaikanlagen bis zu 35 Kilowatt-Peak (kWp)
- für 3 bis 10 kWp bis 10 kWp Zuschuss von 150,- € pro volle kWp
- für 11 bis 20 kWp im Leistungsbereich 3 bis 10 kWp Zuschuss von 150,- € pro volle kWp und im Leistungsbereich 11 bis 20 Zuschuss von 125,- € pro volle kWp
- für 21 bis 35 kWp im Leistungsbereich 3 bis 10 kWp mit 150,- € pro kWp, im Leistungsbereich 11 bis 20 kWp Zuschuss von 125,- € pro volle kWp gefördert und im Leistungsbereich 21 bis 35 kWp Zuschuss von 100,- € pro volle kWp
- maximal 4.250,- €
2.1 Innovationsbonus
- für Hybridanlagen, die sowohl Wärme wie auch Strom erzeugen (PVT-Module) und für die zusätzliche Installation von mindestens fünf Fassadenmodulen zusätzlicher Innovationsbonus von 1.000,- €
2.2 Für Balkonmodule mit Wechselrichter (für alle, denen kein eigenes Dach zur Nutzung der Sonnenenergie zur Verfügung steht)
- Zuschuss von 300,- €
2.3 Umstellung auf Überschusseinspeisung (für Photovoltaik-Anlagen, die seit Ende 2020 aus der Förderung nach dem Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG) fallen)
- Zuschuss von 150,- €
3. Erdwärmeanlagen
- pro Erdwärmekollektorenanlage bis zu einer Bohrtiefe von 5 Metern Zuschuss von 1.000,- €
- pro Erdwärmesondenanlage bis zu einer Bohrtiefe von 99 Metern Zuschuss von 2.500,- €
- für kombinierte Anlagen, die Erdwärme und Erdkühle nutzen (reversible Anlagen) Erhöhung der Förderung um 50 %
4. Sonstige Maßnahmen
- für in dieser Richtlinie nicht aufgeführte Maßnahmen im Einzelfall Zuschuss von bis zu 1.000,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.