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Regenerative Energien - Photovoltaik

Zur Zeit nicht beantragbar

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Natürliche Personen als Eigentümer, Pächter oder Mieter (Pächter oder Mieter mit schriftlicher Erlaubnis der Eigentümer)

Aktueller Hinweis

Fördermittel sind vollständig ausgeschöpft
Nur wenige Tage nach der Beschlussfassung des neuen Förderprogramms "ERNEUERBARE ENERGIEN" sind bereits so viele Anträge gestellt, dass die Fördermittel für das aktuelle Jahr 2022 vollständig ausgeschöpft sind. In wieweit im Jahr 2022 nochmals weitere Haushaltsmittel zur Förderung von Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden können, ist derzeit noch ungewiss. Für den Fall, dass weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden könnten, werden wir dies zur Veröffentlichung bringen.

Art und Höhe der Förderung

- für die ersten 5 kWp Zuschuss von 150,- €/kWp
- maximal 750,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.