Ein Angebot der Versicherungskammer Bayern
Earnest Home Logo

Förderung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichersystemen

Zur Zeit nicht beantragbar

Im Kreis verfügbare Programme

Gefördert werden Photovoltaikanlagen an Wohn- und Gewerbebauten (die Wohnnutzung bei einem gewerblich genutzten Gebäude muss überwiegen) sowie Vereinsgebäuden (Baujahr oder Bauanzeige vor dem 01.01.2009)  mit einer Leistung von mindestens 1 kWp bis höchstens 10 kWp sowie stationäre Batteriespeichersysteme (diverser technischer Komponenten) ab 3 kWh - auch für bereits bestehende Photovoltaikanlagen.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern (mit oder ohne Gewerbeeinheiten) oder von Vereinsgebäuden sind

Aktueller Hinweis

Die für 2022 zur Verfügung stehenden Haushaltmittel für Zuwendungen nach der Richtlinie zur Förderung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und Batteriespeichersystemen vom 09.12.2021sind ausgeschöpft.
Für 2023 ist allerdings beabsichtigt, die Förderrichtlinie zu evaluieren und wieder Fördermittel bereit zustellen, so dass dann (sofern die Voraussetzungen erfüllt sind) wieder die Möglichkeit bestünde, nach den für 2023 geltenden Richtlinien einen Antrag einzureichen.

Förderfähig

Förderfähige Maßnahmen:
Es werden nur PV-Module gefördert, deren Einhaltung der Mindestanforderungen nach ICE 61215/EN 61215 bzw. UEC 61646/EN 61646 und SLK II/EN61730 von einer anerkannten Prüfstelle die Einhaltung bestätigt werden.

Die Förderung eines Batteriespeichersystems setzt das Vorhandensein folgender technischer Komponenten voraus:
a. Speichertechnik auf Basis von Lithium-Ionen-Batterien mit einer Zeitwertersatzgarantie für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren
b. Energiezähler zur Erfassung relevanter Messgrößen
c. Batteriewechseleinrichter bei elektrischer Einbindung des Speichersystems nach dem Wechselrichter der Solaranlage (Kopplung).

Art und Höhe der Förderung

- für Anlagen ab 1 kWp bis max. 10 kWp Zuschuss von 120,- €/kWp
- für einen neuen Batteriespeicher ab 3 kWh Zuschuss von 1.000,- €
- für Kosten einer im Vorfeld durch die Verbraucherzentrale e.V. durchgeführten Energieberatung zu einer nach der Richtlinie förderfähigen Maßnahme auf Rechnungsnachweis Zuschuss von 100 %

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.