Photovoltaikanlagen
Zuschuss von 10,00 % der förderfähigen Kosten, max. 1.000,00 €
In der Gemeinde verfügbare Programme
Gefördert wird die Neuinstallation von Photovoltaikanlagen ab 5 kWp auf Dächern von Gebäuden im Gemeindegebiet.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche Personen des privaten Rechts und Vereine als Gebäudeeigentümer
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 10 % der Gesamtkosten
- maximal 1.000,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.