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Steckdosenmodule

Zur Zeit nicht beantragbar

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert werden Steckdosenmodule (Plug-In-Module, Balkonmodule) ab 0,3 kWp, bei denen alle gültigen Normen eingehalten werden.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- Grundstückseigentümer und Eigentümergemeinschaften
- Antragstellende mit schriftlicher Einverständniserklärung des Eigentümers

Aktueller Hinweis

Das Förderbudget für PV-Anlagen und Stromspeicher ist bereits vollständig ausgeschöpft. Deshalb können im laufenden Jahr keine weiteren Anträge für die Förderung von PV-Anlagen, Stromspeichern sowie Steckdosenmodulen mehr gestellt werden.
Ob das Programm in 2023 fortgesetzt wird, ist derzeit noch unklar. Vorab können keine Förderanträge gestellt werden; Eine Warteliste gibt es nicht. Sollte ein neues Förderfenster eröffnet werden, können Förderanträge erst ab Projektstart eingereicht werden. Sobald bekannt ist, ob das Förderprogramm in 2023 fortgesetzt wird, werden die Informationen auf dieser Webseite aktualisiert.

Art und Höhe der Förderung

Zuschuss von 200,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.