Photovoltaikanlagen und Stromspeicher
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert wird die Errichtung von neuen Photovoltaikanlagen sowie von neuen Batteriespeichern die in Kombination mit einer neuen Photovoltaikanlage errichtet werden.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Grundstückseigentümer und Eigentümergemeinschaften
- Antragstellende mit schriftlicher Einverständniserklärung des Eigentümers
Aktueller Hinweis
Das Förderbudget für PV-Anlagen und Stromspeicher ist bereits vollständig ausgeschöpft. Deshalb können im laufenden Jahr keine weiteren Anträge für die Förderung von PV-Anlagen, Stromspeichern sowie Steckdosenmodulen mehr gestellt werden.
Ob das Programm in 2023 fortgesetzt wird, ist derzeit noch unklar. Vorab können keine Förderanträge gestellt werden; Eine Warteliste gibt es nicht. Sollte ein neues Förderfenster eröffnet werden, können Förderanträge erst ab Projektstart eingereicht werden. Sobald bekannt ist, ob das Förderprogramm in 2023 fortgesetzt wird, werden die Informationen auf dieser Webseite aktualisiert.
Art und Höhe der Förderung
- für Photovoltaikanlagen Zuschuss von 100,- €/kWp Bruttoleistung, maximal 3.000,- €
- für Stromspeicher Zuschuss von 50,- €/kWh nutzbarer Speicherkapazität, maximal 2.000,- €
- für die Kombination aus PV-Anlage und einer extensiven Dachbegrünung ab 20 m² zusätzlicher Zuschuss von 200,- €
- für die Kombination aus PV-Anlage und einer intensiven Dachbegrünung ab 20 m² zusätzlicher Zuschuss von 300,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.