Gemeinde Gensingen: Energetische Sanierung von Wohngebäuden - Stromspeicher
Zuschuss von 20,00 % der förderfähigen Kosten, max. 500,00 €
In der Gemeinde verfügbare Programme
Gefördert wird die Neuinstallation von Stromspeichersystemen bei vorhandener oder neu installierter PV-Anlage oder im Verbund mit Kraft-Wärme-Kopplung (BHKW).
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden oder Wohnräumen
- bei Eigentümergemeinschaften wird die Förderung an den von der Eigentümergemeinschaft bevollmächtigten Antragsteller gewährt
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 20 % der Kosten
- maximal 500,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.