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Gemeinde Gensingen: Energetische Sanierung von Wohngebäuden - Stromspeicher

Zuschuss von 20,00 % der förderfähigen Kosten, max. 500,00 €

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Neuinstallation von Stromspeichersystemen bei vorhandener oder neu installierter PV-Anlage oder im Verbund mit Kraft-Wärme-Kopplung (BHKW).

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden oder Wohnräumen
- bei Eigentümergemeinschaften wird die Förderung an den von der Eigentümergemeinschaft bevollmächtigten Antragsteller gewährt

Art und Höhe der Förderung

- Zuschuss von 20 % der Kosten
- maximal 500,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.