Solarenergie für Essen
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert wird der Erwerb und die Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen sowie von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung mit Heizungsunterstützung.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Privatpersonen, Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entsprechend EU-Empfehlung 2003/361, Gesellschaften, Gemeinschaften und gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften, Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften sowie Stiftungen und Vereine als Gebäudeeigentümer
Aktueller Hinweis
Das Förderprogramm ist für 2022 wegen des bereits ausgeschöpften Fördertopfs geschlossen. Lediglich zur Orientierung finden Sie hier die alten Förderbedingungen. Bei der geplanten Neuauflage in 2023 sind Änderungen vorbehalten.
Das Sonderkreditprogramm der Sparkasse Essen ist jedoch weiterhin verfügbar, auch ohne Förderzusage durch die Stadt Essen.
Um die Solar-Offensive der Stadt Essen auch kreditwirtschaftlich zu begleitet, hat die Sparkasse Essen ein Sonderkreditprogramm für Privatpersonen aufgelegt. Bei einem attraktiven Sonderzinssatz können für energetische Maßnahmenbis zu 50.000,- € Kredit schnell und unbürokratisch bereitgestellt werden.
Förderfähig
Förderfähige Anlagen:
- Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 1 kWp bis 40 kWp als Dach- oder Fassadenkollektoren, die bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden
- thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung mit Heizungsunterstützung (Mindestenergieertrag pro Kollektor 525 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr und/oder die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet sind) die ein aktuell gültiges Prüfzeichen "Solar Keymark"tragen
Art und Höhe der Förderung
1. Für Photovoltaikanlagen
- für Anlagen mit einer Leistung von 1 kWp bis 2 kWp Zuschuss von 500,- €
- für Anlagen mit einer Leistung von 2 kWp bis 5 kWp Zuschuss von 750,- €
- für Anlagen mit einer Leistung von 5 kWp bis 10 kWp Zuschuss von 1.000,- €
- für Anlagen mit einer Leistung von 10 kWp bis 40 kWp Zuschuss von 100,- € je angefangener kWp
2. Für Solarthermieanlagen
- für Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung Zuschuss von 1.000,- €
3. Bonus für Photovoltaikanlagen auf Gründächern oder an Fassaden von Wohngebäuden
- bei erstmaliger Installation einer PV-Anlage zusätzlicher Zuschuss von 100,- € je angefangener kWp installierter Leistung
4. Bonus für Mieterstrom bei erstmaliger Installation einer Photovoltaikanlage auf Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten
- pro versorgbarer Wohneinheit für neu zu errichtende Wohngebäude Zuschuss von 100,- €
- pro versorgbarer Wohneinheit für bestehende Wohngebäude Zuschuss von 400,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.