Ein Angebot der Versicherungskammer Bayern
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Auf dem Weg zum Solarkreis - 1.000 Dächer bis 2025

Zuschuss von max. 1.000,00 €

Im Kreis verfügbare Programme

Gefördert werden PV- und Solarthermie-Anlagen sowie Balkonsolaranlagen im Rheinisch-Bergischen Kreis.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- Alle natürlichen und juristischen Personen des privaten Rechts sowie Unternehmen, in deren Eigentum sich Gebäude innerhalb des Rheinisch-Bergischen Kreises befinden. Antragsberechtigt sind zudem alle gemeinnützigen Organisationen, einschließlich Kirchen, in deren Eigentum sich Gebäude auf dem Kreisgebiet befinden.
- Sind die Antragstellenden nicht gleichzeitig Eigentümer des Gebäudes, so ist eine schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers zur Durchführung der Maßnahme notwendig.

Art und Höhe der Förderung

1. Für Photovoltaikanlagen
- mit einem Gesamtpreis unter 10.000,- € (z. B. Steckersolaranlagen) Zuschuss von 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- mit einem Gesamtpreis über 10.000,- € Zuschuss von 1.000,- €

2. Für Solarthermieanlagen
- Zuschuss von 750,- €, sofern keine weiteren Fördermittel in Anspruch genommen wurden
- bei Kombination mit anderen Fördermitteln des Bundes/Landes Zuschuss von bis zu 60 %, maximal 750,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.