Stromspeicher
Zuschuss von 250,00 € pro kWh
In der Gemeinde verfügbare Programme
Gefördert wird die Errichtung von Stromspeichern.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Alle privaten und gemeinnützigen Eigentümer oder Mieter (mit Zustimmung des Eigentümers) von Grundstücken und baulichen Anlagen in der Gemeinde Sulzbach (Taunus)
Art und Höhe der Förderung
Zuschuss von 250,- €/kWh (Speicherkapazität)
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.