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Zuschüsse zu steckbaren Mini-PV Anlagen / Balkonmodulen

Zuschuss von 200,00 € pro Modul

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert werden steckbare Mini-PV Anlagen/Balkonmodule, die alle anzuwendenden Normen für fest installierte Stromerzeugungsgeräte/VDE Normen erfüllen.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Bitte beachten

- Für den Anschluss der Anlage ist ein Wieland-Stecker zu verwenden.
- Die Antragstellung sollte vor Auftragsvergabe erfolgen. Bei Antragstellung nach bereits erfolgter Installation dürfen zwischen Antragstellung und Installation nicht mehr wie 8 Wochen liegen. Bei Antragstellung nach Auftragsvergabe bzw. Installation sind alle erforderlichen Unterlagen sowie Nachweise zur Auszahlung des Zuschusses zusammen mit dem Antrag einzureichen.

Kumulierbarkeit

Eine Förderung durch die Gemeinde erfolgt nur, sofern keine zusätzliche Drittförderung in Anspruch genommen wird und auch künftig nicht erfolgt (Förderung/Finanzierung durch die KfW ausgenommen).

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.