Balkonsolaranlagen
Zuschuss von 200,00 €
In der Gemeinde verfügbare Programme
Gefördert wird die Errichtung von steckerfertigen PV-Anlagen mit maximal 2 Modulen oder 600 Watt peak Leistung auf überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Ein- und Mehrfamilienhäusern mit bis zu 4 Wohneinheiten.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 200,- €
- maximal eine Anlage pro Haushalt und Messeinrichtung
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.