Förderbaustein 5: Solarbonus für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert wird die Errichtung von fest installierten Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen ab 2 kWp, keine sog. Balkonsolaranlagen) und Batteriespeichern.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Natürliche und juristische Personen, die Eigentümer von Gebäuden sind
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Bewohner von Gebäuden mit lebenslangem Nutzungsrecht
- Vereine
Aktueller Hinweis
Keine Beantragung mehr möglich, das Budget ist ausgeschöpft!
Art und Höhe der Förderung
- für Photovoltaikanlagen Zuschuss von 150,- €/kWp, maximal 1.500,- €
- für die im Zusammenhang mit einer bestehenden oder neu zu errichtenden Photovoltaikanlage errichteten Batteriespeichern mit einer Speicherkapazität ab 3 kWh Zuschuss von 300,- € und zusätzlich 100,- €/kWh je weiterer nutzbarer Speicherkapazität, maximal 1.000,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.