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Förderbaustein 5: Solarbonus für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher

Zur Zeit nicht beantragbar

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert wird die Errichtung von fest installierten Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen ab 2 kWp, keine sog. Balkonsolaranlagen) und Batteriespeichern.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

- Natürliche und juristische Personen, die Eigentümer von Gebäuden sind
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Bewohner von Gebäuden mit lebenslangem Nutzungsrecht
- Vereine

Aktueller Hinweis

Keine Beantragung mehr möglich, das Budget ist ausgeschöpft!

Art und Höhe der Förderung

- für Photovoltaikanlagen Zuschuss von 150,- €/kWp, maximal 1.500,- €
- für die im Zusammenhang mit einer bestehenden oder neu zu errichtenden Photovoltaikanlage errichteten Batteriespeichern mit einer Speicherkapazität ab 3 kWh Zuschuss von 300,- € und zusätzlich 100,- €/kWh je weiterer nutzbarer Speicherkapazität, maximal 1.000,- €

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.