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Klimaschutz und Klimafolgenanpassung - Teil A - Energetische Gebäudesanierung im Bestand

Zur Zeit nicht beantragbar

In der Gemeinde verfügbare Programme

Gefördert werden Sanierungs- und Investitionsvorhaben in überwiegend zu Wohnzwecken genutzen Wohngebäuden mit Baujahr vor 1990 in den Bereichen der Wärmedämmung, des Austauschs von Fenstern und Türen, der Heizungstechnik sowie des Einbaus von Solaranlagen.

Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.

Antragsberechtigte

Natürliche Personen als Gebäudeeigentümer

Aktueller Hinweis

Keine Anträge sind mehr möglich für Teil A und Teil B, da die Mittel bereits ausgeschöpft sind

Art und Höhe der Förderung

1. Wärmedämmung
1.1 Für die Wärmedämmung der Außenwände von außen
- Zuschuss von 20,- €/m², maximal 2.000,- €
- bei Verwendung von ökologischen Baustoffen bzw. Dämmmaterial (zertifiziert nach blauer Engel oder natureplus) Zuschuss von 40,- €/m², maximal 4.000,- €
1.2 Für die Wärmedämmung der Außenwände von innen
- Zuschuss von 20,- €/m², maximal 2.000,- €
- bei Verwendung von ökologischen Baustoffen bzw. Dämmmaterial (zertifiziert nach blauer Engel oder natureplus) Zuschuss von 40,- €/m², maximal 4.000,- €
1.3 Für die Wärmedämmung der Bedachung
- Zuschuss von 20,- €/m², maximal 2.000,- €
- bei Verwendung von ökologischen Baustoffen bzw. Dämmmaterial (zertifiziert nach blauer Engel oder natureplus) Zuschuss von 40,- €/m², maximal 4.000,- €
1.4 Für die Wärmedämmung oberste Geschossdecke
- Zuschuss von 10,- €/m², maximal 1.000,- €
- bei Verwendung von ökologischen Baustoffen bzw. Dämmmaterial (zertifiziert nach blauer Engel oder natureplus) Zuschuss von 20,- €/m², maximal 2.000,- €
1.5 Für die Wärmedämmung unterer Gebäudeabschlüsse
- Zuschuss von 10,- €/m², maximal 1.000,- €
- bei Verwendung von ökologischen Baustoffen bzw. Dämmmaterial (zertifiziert nach blauer Engel oder natureplus) Zuschuss von 20,- €/m², maximal 2.000,- €

2. Erneuerung Türen und Fenster
2.1 Für die Erneuerungen von Fenster und Fenstertüren mit Rahmen
- für 2- und 3-fach verglaste Fenstern und Fenstertüren/Terrassentüren Zuschuss von 50,- €/m²
- maximal 2.000,- €
2.2 Für die Erneuerung von Dachflächenfenstern
- Zuschuss von 80,- €/Fenster
- maximal 320,- €
2.3 Für die Erneuerung von Hauseingangstüren
- Zuschuss von 600,- €/Tür
2.4 Für die Erneuerung von Rollladenkästen
- Zuschuss von 50,- €/Rollladenkasten

3. Anlagentechnik
3.1 Gasbrennwert
- für die Installation einer neuen Gasbrennwertanlage mit Hocheffizienzpumpe in Verbindung mit der Durchführung des hydraulischen Abgleichs Zuschuss von 500,- € je Anlage
3.2 Solarthermie
- für die Installation einer thermischen Solaranlage mit Heizungsunterstützung Zuschuss von 500,- € je Anlage
3.3 Pellets/Biomasseheizungen
- für die Installation einer Pelletheizung oder Biomasseheizanlage Zuschuss von 1.500,- €
3.4 Photovoltaikanlagen
- für die Installation einer Photovoltaikanlage Zuschuss von 1.000,- €
3.5 Nachrüstung einer Photovoltaik-Anlage mit Speicher
- für den nachträglichen Einbau eines Speichers/Batterie in Ergänzugen einer PV-Anlage Zuschuss von 500,- €
3.6 Wärmepumpen
- für die Installation einer Wärmepumpe Zuschuss von 1.500,- €
3.7 Mini-Blockheizkraftwerke
- für die Installation eines Mini-Blockheizkraftwerkes Zuschuss von 1.500,- €
3.8 Brennstoffzellen
- für die Installation einer Brennstoffzelle in Ein- oder Mehrfamilienhaushalten Zuschuss von 1.500,- €
3.9 Kontrollierte Be- und Entlüftungsanlagen
- für die Installation einer zentral kontrollierten Be- und Entlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Zuschuss von 1.000,- € je Anlage

4. Smart Home und E-Mobilität
4.1 Für technikunterstütztes Wohnen ("Smart-Home") zur elektronischen Ansteuerung der Heizungsanlage und der Fenster
- Zuschuss von 500,- € je Anlage
4.2 Für private Ladesäule oder Wallbox
- Zuschuss von 250,- € je Anlage

5. Höchstfördersatz
- maximal 60 % der Gesamtkosten der Maßnahme

* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.