Photovoltaik-Kleinanlagen im Stadtgebiet
Zuschuss von 100,00 €
In der Gemeinde verfügbare Programme
Gefördert wird die Errichtung von Photovoltaik-Kleinanlagen mit einer maximalen Scheinleistung von 600 VA.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Private Grundstücks- oder Wohnungseigentümer, sowie Eigentümergemeinschaften
- Bei Mietern/innen ist eine Einverständniserklärung des Vermieters bzw. bei Miteigentümern ist eine Einverständniserklärung der Eigentümergemeinschaft erforderlich
Art und Höhe der Förderung
Für die ersten 25 Anlagen Zuschuss von 100,- € pro Anlage
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.