Klimafreundliches Wohnen in Krefeld - Photovoltaikanlagen
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert wird die Neuinstallation von Photovoltaik (PV)-Anlagen mit einer installierten Leistung bis 30 kWp.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)
- gemeinnützige Organisationsformen einschließlich Kirchen (i.S.v. § 5 Absatz 1 Nummer 9 Körperschaftsteuergesetz (KStG)), in deren Eigentum sich die Gebäude befinden
Aktueller Hinweis
Fördertopf erneut ausgeschöpft - keine Anträge mehr möglich
Die am 21.07.2022 gestartete Annahme von Förderanträgen ist wieder ausgesetzt, da das Budget von 200.000,- € bereits erschöpft ist.
Art und Höhe der Förderung
- für Photovoltaikanlagen Zuschuss von 100,- € pro kWp, maximal 1.000,- € pro Anlage
- für steckerfertige PV-Anlagen Zuschuss von 100,- € je Anlage
- für die Installation eines Speichers zusätzlicher Zuschuss von 1.000,- €
- für die Erneuerung der Zähleranlage und dem damit verbundenen Anschluss einer PV-Anlage Zuschuss von 1.500,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.