Stromspeicher mit Photovoltaikanlagen
Zuschuss von 100,00 € pro kWh, max. 1.000,00 €
In der Gemeinde verfügbare Programme
Gefördert wird die Erstinstallation oder Erweiterung von privat genutzten Stromspeichern mit Photovoltaikanlagen in und auf privaten Wohn- oder Nebengebäuden.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche Personen
Art und Höhe der Förderung
- für Stromspeicher mit einer Speicherkapazität von 3 kWh bis 10 kWh Zuschuss von 100,- € je kWh
- maximal 1.000,- € je Haushalt
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.