1.9 Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher
Zuschuss von max. 5.250,00 €
In der Gemeinde verfügbare Programme
Geförder wird die Installation von neuen Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern in Wohngebäuden.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Privatpersonen, WEG, Unternehmen
Art und Höhe der Förderung
- für Photovoltaikanlagen Zuschuss von 300,- € je kWp, maximal 5.000,- €
- für die Nachrüstung eines Batteriespeichers als Ergänzung zu einer bestehenden Photovoltaikanlage Zuschuss von 300,- €
- für die Installation eines Batteriespeichers im Zusammenhang mit der Errichtung einer neuen Photovoltaikanlage Zuschuss von 250,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.