Batteriespeicher in Privathaushalten
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert wird die Errichtung von stationären Batteriespeichern ab 3 kWh in privaten Haushalten zur Speicherung von Strom aus vorhandenen vor dem Jahr 2021 errichteten Photovoltaikanlagen mit mindestens 3 kWp.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
Natürliche Personen
Aktueller Hinweis
Antragsstopp am 25.10.2022
Das zur Verfügung stehende Förderbudget ist seit dem 25.10.2022 durch bereits bewilligte Förderantrage vollständig gebunden. Zukünftige zusätzliche Anträge können nur bedient werden, sofern bereits bewilligte Fördergelder nicht abgerufen werden sollten.
Art und Höhe der Förderung
- Zuschuss von 20 % der Nettoinvestitionskosten
- maximal 750,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.