Klimafreundlich im Stadtgebiet Rheinberg
Zuschuss in Abhängigkeit von der durchgeführten Maßnahme
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energien.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- Eigentümer, Eigentümergemeinschaften sowie Erbbauberechtigte für die Maßnahmen nach Ziffer 1 bis 9, 13
- Bürger mit erstem Wohnsitz in Rheinberg für die Maßnahmen nach Ziffer 10 bis 11
Art und Höhe der Förderung
1. Für Solarthermische Anlagen zur Warmwasserbereitung mit Heizungsunterstützung im selbstgenutzten Wohnbereich ab 10 m² Kollektorfläche Zuschuss von 200,- €
2. Für Photovoltaikanlagen auf selbstgenutzten Wohnraum/Grundstück ab 3 kWp installierter Anlagenleistung Zuschuss von 200,- €
3. Für Wärmepumpen als Hauptheizquelle Zuschuss von 200,- €
4. Für Pellet- oder Holzheizungen als Hauptheizquelle Zuschuss von 200,- €
5. Für Kleinwindturbinen ab 500 W bis 2.000 W Leistung Zuschuss von 300,- €
6. Für Fassadendämmungen (komplett) > 50 mm Zuschuss von 200,- €
7. Für Dachdämmungen (komplett) > 120 mm Zuschuss von 200,- €
8. Für die Sanierung > 50 % aller Fensterflächen mit Wärmeschutzverglasung und einem U-Wert < 0,8 W/m²k Zuschuss von 200,- €
9. Für den Einbau einer kontrollierten Wohnraumbelüftung mit Wärmerückgewinnung Zuschuss von 200,- €
10. Für die Beschaffung von Pedelecs (E-Fahrrades) Zuschuss von 200,- €
11. Für die Beschaffung von Lastenräder zur Alltagsnutzung Zuschuss von 200,- €
12. Für den Erst-Abschluss einer Zeitkarte im Abo für den ÖPNV (Ticket2000, Ticket2000 9 Uhr, Ticket1000, Ticket 1000 9 Uhr, Bärenticket, Young Ticket Plus Zuschuss in Höhe eines Monatsbeitrags für die jeweilige Zeitkarte
13. Für die Installation einer Wallbox zur Ladung von E-Autos Zuschuss von 50,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.