Photovoltaikanlagen
Zur Zeit nicht beantragbar
Gefördert werden Photovoltaikanlagen und Stromspeicher.
Das solltest Du wissen, wenn Du diese Förderung beantragen willst.
Antragsberechtigte
- natürliche und juristische Personen
- Mieter mit Zustimmung der Eigentümer
Nicht antragsberechtigt:
- Gewerbetreibende sowie Privatpersonen bei Erwerb eines kommunalen Grundstückes
Aktueller Hinweis
Bitte derzeit keine neuen Anträge auf Gewährung eines Zuschusses aus der Klimaoffensive 2020 "Förderung von Photovoltaikanlagen" der Stadt Ibbenbüren einreichen. Das Budget im Rahmen des aktuelle Förderprogramm ist erschöpft.
Art und Höhe der Förderung
- für PV-Anlagen auf privat genutzten Gebäuden ab einer Leistung von mindestens 3,5 kWp Zuschuss von 10 % des Anschaffungspreises, maximal 750,- €
- für PV-Anlagen auf privat genutzten Gebäuden ab einer Leistung von mindestens 3,5 kWp und Stromspeicher mit mindestens 3 kWh Zuschuss von 10 % des Anschaffungspreises, maximal 1.500,- €
- für PV-Anlagen auf gewerblich genutzten Gebäuden ab einer Leistung von mindestens 20 kWp Zuschuss von 10 % des Anschaffungspreises, maximal 1.000,- €
- für PV-Anlagen auf gewerblich genutzten Gebäuden ab einer Leistung von mindestens 20 kWp und Stromspeicher mit mindestens 15 kWh Zuschuss von 10 % des Anschaffungspreises, maximal 1.500,- €
- für die Nachrüstung von Stromspeichern bei privat genutzten PV-Anlagen Zuschuss von 10 % der Anschaffungskosten, maximal 1.500,- €
* Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die vollständigen Richtlinien.